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agb.

Anwendungsbereich.

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Diese AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers finden nur Anwendung, wenn Mildevision ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

 

Leistungen.

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Mildevision bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Social-Media-Strategie & Content-Erstellung

  • Community-Management & Werbekampagnen

  • Konzeption, Videoproduktion, Postproduktion & Schnitt

  • Veröffentlichung & Optimierung von Inhalten

 

Verträge.

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Verträge entstehen durch schriftliche Bestätigung oder Auftragsannahme. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Daueraufträgen werden individuell festgelegt. Zusatzleistungen wie Postproduktion, Archivierung, Buyouts oder Rohmaterialerwerb werden gesondert vereinbart. Zur Umsetzung größerer Projekte kann Mildevision Drittanbieter hinzuziehen und informiert den Auftraggeber darüber.

 

Bildrechte.

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Werbliche Nutzung: Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für einmalige Veröffentlichungen im Internet, Social Media oder Print. Finanzierte Werbemaßnahmen (z. B. Social-Media-Anzeigen, Plakate, TV, Print) sind ausgeschlossen. Erweiterte Rechte können jederzeit bei Mildevision angefragt oder als Buyout erworben werden.

Weitergabe an Dritte: Der Auftraggeber darf Werke nur an Dritte zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte, einschließlich anderer Unternehmen, Influencer oder Markenbotschafter, ist ohne Zustimmung nicht gestattet. Abweichungen können getroffen werden.

Rohmaterial: Es besteht kein Anspruch auf Einsicht oder Herausgabe des Rohmaterials. Eine Übergabe kann nach Absprache oder gegen Mehrkosten erfolgen.

Bearbeitung: Änderungen, Bearbeitungen oder Umgestaltungen der Werke sind ohne vorherige Zustimmung von Mildevision nicht erlaubt. Sondervereinbarungen sind auf Anfrage möglich.

Eigennutzung: Mildevision darf das Material für Eigenwerbung oder Portfolio nutzen.

Rechteübertragung: Die Nutzungsrechte werden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.


Vergütung.

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Die vereinbarte Vergütung gilt für Auftragsproduktionen, Zusatzleistungen, Buyouts und den Erwerb von Rohmaterial. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums erhöht sich die Vergütung entsprechend der zusätzlichen Zeit und gebuchten Personen im angemessenen Umfang. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn ist die Hälfte des vereinbarten Honorars sowie die Kosten für zusätzliche Personen als Entschädigung zu zahlen. Alle bis dahin entstandenen Produktionskosten trägt der Auftraggeber. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber die Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.

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Überstunden bei Kameraarbeit.

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Die Arbeitszeit für Kameraarbeiten beginnt mit der Bestellung von Mildevision durch den Auftraggeber, unabhängig vom tatsächlichen Einsatzzeitpunkt. Auch angeordnete oder geplante Dienstfahrten zählen zur Arbeitszeit. Bei mehr als 10 Stunden Kameraarbeit an einem Tag gelten folgende Zuschläge auf die Kameraarbeiten. 

  • 11. und 12. Stunde: 30% 

  • 13. Stunde: 50%

  • Jede weitere Stunde: 100%

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Haftung & Reklamation.

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Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Aufnahme von Dritten deren Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt wird. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber, auch bei Veranstaltungen, wo alle Beteiligten informiert und einverstanden sein müssen. Mildevision behandelt alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verwendet Rohmaterial nur nach Zustimmung des Auftraggebers, außer zur Eigennutzung.
Wir arbeiten mit kreativer Freiheit, daher sind Reklamationen aus geschmacklichen Gründen ausgeschlossen. Technische Mängel werden selbstverständlich behoben. Rohmaterial kann nach Abschluss des Auftrags jederzeit gelöscht werden, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Nach einem Jahr erfolgt aus Speicherplatzgründen die Löschung. Für die inhaltliche Richtigkeit übernimmt Mildevision keine Haftung. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Korrektheit aller Angaben.

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Aufnahmen bei Extrembedingungen & Show‑/Veranstaltungslasern.

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Bei Starkregen, Hagel, Schnee, Sturm, extrem hoher Luftfeuchtigkeit, stärker Sand‑/Staubbelastung oder dem Einsatz von Show‑/Veranstaltungslasern darf  Mildevision Aufnahmen aus Sicherheits‑ oder Technikschutzgründen unterbrechen, einschränken oder abbrechen.

Schutzpflicht des Auftraggebers: Erforderliche Maßnahmen – etwa Überdachungen, Wetterschutzhüllen oder Laserabschattungen – stellt der Auftraggeber rechtzeitig bereit.

Vergütung: Bis zum Abbruch erbrachte Leistungen gelten als vollständig vergütungspflichtig.

Ersatztermin & Mehrkosten: Ein Ersatzdreh wird gemeinsam angesetzt; Zusatzaufwand (An‑/Abreise, Technik) trägt der Auftraggeber.

Haftung: Schäden am Equipment infolge fehlender oder unzureichender Schutzmaßnahmen ersetzt der Auftraggeber.

 

Lizenzierungen und Genehmigungen.

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Gerne bieten wir GEMA-freie Musik an. Falls der Auftraggeber lizenzierte Musik verwenden möchte, liegt es in seiner Verantwortung, die notwendigen Lizenzen zu erwerben und die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Mildevision haftet nicht für rechtliche Folgen oder Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung lizenzierter Musik.

 

Schlussbestimmungen.

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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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